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Tarif & Leistungen30. Oktober 20262 Min. Lesezeit

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Beitrag senken, ohne den Versicherer zu wechseln

Der interne Tarifwechsel ist eines der wirksamsten Werkzeuge für Privatversicherte. Wie er funktioniert und wo die Fallstricke liegen.

Von Lucas Zimmermann

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Beitrag senken, ohne den Versicherer zu wechseln
Wer privat versichert ist und mit steigenden Beiträgen kämpft, denkt oft zuerst an einen Wechsel zu einem anderen Versicherer. Für länger Versicherte ist das selten sinnvoll. Ein besserer Weg ist häufig der Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers.

Was § 204 VVG regelt

Das Gesetz gibt Dir das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif Deines Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Der entscheidende Vorteil: Deine bisher angesparten Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer gingen sie dagegen größtenteils verloren.

Keine neue Gesundheitsprüfung für gleiche Leistungen

Für Leistungen, die Du schon hast, darf der Versicherer keine neue Gesundheitsprüfung verlangen. Enthält der neue Tarif Mehrleistungen, kann er dafür einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Du kannst diese Mehrleistung aber auch ausschließen lassen.

Worauf Du achten solltest

  • Ein günstigerer Tarif ist nicht automatisch ein besserer. Prüfe, welche Leistungen wegfallen, etwa bei Hilfsmitteln, Zahnersatz oder Psychotherapie.
  • Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, verschiebt aber Kosten zu Dir.
  • Ältere Tarife sind manchmal geschlossen und altern stärker. Neuere Tarife können eine bessere Mischung der Versicherten haben.

Warum der Versicherer nicht von sich aus hilft

Versicherer müssen ab einem bestimmten Alter auf Wechselmöglichkeiten hinweisen. Eine wirklich individuelle Auswahl, die Deine Gesundheit und Deine Prioritäten berücksichtigt, ersetzt das nicht. Die Liste der möglichen Zieltarife kann lang sein, und die Unterschiede stecken im Kleingedruckten.

Fazit

Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist ein starkes Recht. Er lohnt sich dann, wenn Du genau weißt, welche Leistungen Du behältst und welche Du bewusst aufgibst.
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